Führerschein weg!

Voraussetzungen zur Teilnahme an der MPU Vorbereitung:
Vorgespräch (nach Absprache), Kostenbeitrag entrichtet, schriftliche Anmeldung

Die Gruppe findet an sechs Abenden, jeweils am Dienstag von 17 - 19 Uhr statt.


Die nächste Gruppe beginnt am 15. Mai 2012.

Bei Interesse melden Sie sich bitte bei uns zu einem Vorgespräch an.

 



Ansprechpartner: Ralf Bröker
fon 05231. 21035 | email broeker(at)drogenberatung-detmold.de


Gruppenangebot: MPU-Vorbereitung


Für alle Personen, die ihren Führerschein aufgrund von illegalen Drogen verloren haben und ihn nun wiedererlangen wollen, haben wir ein Angebot zur Vorbereitung auf die MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).

Inhalt dieses Kurses wird sein:

  • Auseinandersetzung mit dem Thema Rausch/Drogen im Straßenverkehr
  • Auseinandersetzung mit dem Thema Sucht
  • Vorbereitung auf den inhaltlichen Ablauf einer MPU
  • Bedeutung des Gutachtens

Bei Bedarf gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Einzelgespräche zu führen.

 
Vor Beginn der Gruppe sollten die Teilnehmer an der kostenlosen Informationsveranstaltung für die medizinisch psychologische Untersuchung beim TÜV teilnehmen (die Termine können bei der Drogenberatung erfragt werden).

 

Hier ein informatives Video des TÜV Süd zur MPU


Das sollte man wissen!


Jeder Führer eines Kfz, in dessen Blut die illegalen Drogen Cannabis, Kokain, Amphetamin, MDMA, etc., bzw. deren Abbauprodukte nachgewiesen werden, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 24 a StVG.

  • Es bestehen keine Grenzwerte wie beim Alkohol. Ausgenommen sind ärztliche Verordnungen.
  • Die Geldbußen sind mit 250 Euro bis 750 Euro die selben wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. In Flensburg werden 4 Punkte notiert. Ein Fahrverbot wird in der Regel verhängt.
  • Bei Verstößen gegen das BtMG aufgrund einer Nachricht der Polizei prüft die Straßenverkehrsbehörde die Eignung zum Führen von Kfz., was in der Regel einen Entzug der Fahrerlaubnis bei mehrfachem Konsum bedeutet.
  • Möglich sind auch Sperrvermerke für Personen, die noch keine Fahrerlaubnis haben.
  • Kommen zum Nachweis von illegalen Drogen im Blut noch Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers hinzu, liegt eine Straftat gem. § 316 StGB vor.